In Anlehnung an die Standards der sonderpädagogischen Förderung, die der Verband Sonderpädagogik erstmals im Jahr 2007 verabschiedet hat, beschreibt dieses Papier Minimalstandards, hinter die im Bereich der Berufsorientierung, der Berufsvorbereitung und der beruflichen Erstausbildung junger Menschen mit Behinderung nicht zurückgegangen werden darf.
Berufs- und Lebensorientierung bei Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet sowohl am Lernort Förderschule als auch am Lernort allgemeine Schule statt. Diese Standards beschreiben Maßstäbe, um die notwendige Qualität von Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Berufsausbildung unabhängig vom Lernort zu sichern.
Ausgangspunkt der beruflichen Integration muss die Orientierung an den Lebenszielen der jungen Menschen mit Behinderung sein. Deshalb werden Aussagen zu diesem pädagogischen Handlungsfeld den Aussagen zur beruflichen Entwicklung im engeren Sinne vorangestellt.
A. Lebensorientierung
Eine Berufsorientierung ohne die Entwicklung einer adäquaten Lebenszielplanung greift zu kurz.
Nur auf der Basis einer adäquaten Lebenszielplanung ist eine erfolgreiche Integration für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglich.
Sie muss Basis für die Bereiche der Berufsorientierung, der Berufsvorbereitung und der Berufsausbildung sein.
Vorgaben
* UN-Menschenrechtskonvention
* Salamanca – Erklärung
* ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit)
* Verankerung in Rahmenplänen und Richtlinien der Schulen
Ressourcen
* Themen der Lebensplanung in unterrichtsimmanenten Situationen in Schulen der Sekundarstufe I und in Berufsschulen
* Sozialkunde-Unterricht
* Angebote von Vereinen und anderen lokalen Anbietern
* Ergänzend zum schulischen Kernangebot Betreuung durch Sozialarbeiter und Sozialpädagogen im Rahmen der Schulsozialarbeit oder durch außerschulische Anbieter
Prozesse
* Lebenspraktischer Bezug unter Berücksichtigung des regionalen Kontextes
* Nutzung von Angeboten lokaler Anbieter zur aktiven Freizeitbeschäftigung
* Förderung und Entwicklung von Beziehungsfähigkeit
* Realistische Einschätzung zur Bewältigung und Gestaltung realistischer Lebenssituationen unter besonderer Berücksichtigung der beruflichen Möglichkeiten
* Realistische Planung für Berufe
Ergebnisse
* Realistische Einschätzung der persönlichen Möglichkeiten
* Vermeidung von Maßnahmekarrieren
B. Berufsorientierung
Berufsorientierung erfolgt in der Schule, beginnt möglichst frühzeitig und endet mit der Entlassung aus der Schule.
Die Qualität der berufsorientierten Förderung soll lernortunabhängig gewährleistet sein.
Vorgaben
* Sonderpädagogische Curricula zur Förderung der Schülerinnen und Schüler gemäß dem Förderschwerpunkt / Lehrpläne
* Festschreibung der Berufsorientierung im Schulprogramm
* Rahmenvereinbarungen mit der Bundesagentur für Arbeit
* Absprachen zwischen Schulen und Kammern
* Rahmenvorgaben für die Berufseinstiegsbegleitung
* Länderprogramme / Modellversuche (i.d.R. länderspezifisch)
* Verbindliche Verankerung im Schulprogramm
Ressourcen
* Koordinierung der Maßnahmen zur Berufsorientierung an Schulen durch eine verantwortliche Kraft
* Berufskundliche Materialsammlung für Lehrer und Schüler
* Raum für individuelle Beratung (z.B. Berufsorientierungsbüro)
* Zeit für Berufs- und Lebensorientierung, ausreichend verpflichtend verankert im Curriculum für sonderpädagogische Förderung (Stunden oder unterrichtsimmanent)
* Sächliche, räumliche und personelle Ausstattung für fachpraktischen Unterricht
* Qualifizierte Lehrkräfte für berufsbezogene Diagnostik und individuelle diagnosegeleitete Förderung
* Berufseinstiegsbegleitung möglichst frühzeitig und flächendeckend
* Nutzung regionaler Ressourcen
* Reha-Beratung durch die Agentur für Arbeit
Prozesse
* Berufsorientierung als Leitfach der Oberstufe
* Beratung durch Reha-Berater soll mit Beginn der fachlich verankerten beruflichen Orientierung in der Schule starten
* Einbezug des Klassenlehrers in die Beratung
* Wahrnehmung der schulischen Arbeitsergebnisse durch die Reha-Berater
* Berufswegekonferenz (Schüler, Eltern, Reha-Berater, Lehrer, Berufseinstiegsbegleiter, Sozialarbeiter, Jugendhilfe, Integrationsfachdienste u.a.)
* Abstimmung zwischen Handlungsträgern / Datenfreigabe unter Beachtung und Klärung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
* Elternberatung
* Frühe Verankerung von Beruflichkeit auch schon in der Unterstufe (bspw. durch Betriebsbesichtigungen)
* betriebliche Praktika und Praxistage
* Einbeziehung des Integrations-Fachdienstes (IFD)
* Diagnosegeleitete Förderung durch individuelle berufsbezogene Förderplanung
* Berufswahlportfolio
* Interdisziplinäre Auswertung und Reflexion von Praktika zur Entwicklung einer realistischen Berufswahl
* Kontinuierliche personengebundene Begleitung in der Schule beginnend bis zur möglichst erfolgreichen Integration in den 1. Arbeitsmarkt
Ergebnisse
* Verknüpfung der Berufswahlplanung mit den individuellen Förderplänen
* Berufswahlentscheidung der Schüler aufgrund realistischer Einschätzung der persönlichen und beruflichen Voraussetzungen
* Zertifizierung von Ergebnissen der Berufsorientierung im Rahmen der für den jeweiligen Förderschwerpunkt geltenden Vorgaben der Bundesländer
* Nutzbares Portfolio
C. Berufsvorbereitung
Für viele Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist nach dem Ende ihres schulischen Bildungsganges in der Sekundarstufe I der Übergang in ein Ausbildungs- oder Tätigkeitsverhältnis nicht gesichert. Für diese jungen Menschen sind besondere Übergangsmaßnahmen und Unterstützungssysteme erforderlich. Deren Qualitätsanforderungen werden im Folgenden beschrieben.
Vorgaben
* Handlungs- und Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (Fachkonzept incl. Reha-spezifische Beschreibungen / Durchführungskonzept)
* Richtlinien der Länder zur schulischen Berufsvorbereitung
* Schulgesetze
* Rahmenvereinbarung zwischen KMK und BA vom 15.10.2004
Ressourcen
* Ausreichend behinderungsspezifisch ausgestattete Werkstätten / Arbeitsplätze für die einzelnen Berufsfelder auf dem aktuellen technischen Stand
* auf Dauer angelegte und verlässliche Strukturen (keine häufigen Trägerwechsel)
* förderdiagnostische Kompetenzen an Berufsschulen oder sonstigen Einrichtungen der Berufsvorbereitung
* Sonderpädagogische Kompetenz an allen Einrichtungen zur Berufsvorbereitung im schulischen und berufspraktischen Bereich
* Sicherung sonderpädagogischer Qualifizierung durch Aus-, Fort- und Weiterbildung
* angemessene Lerngruppengröße
* Rhythmisierung des Unterrichts entsprechend den individuellen Lernvoraussetzungen
* Vorhaltung ausreichender Kapazitäten im Schulsystem zur Durchführung von berufsvorbereitendem Unterricht unter Berücksichtigung des sonderpädagogischen Förderbedarfes für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz
* Gewährleistung des Übergangsmanagements durch Übergabekonferenzen / -berichte / Abschlussberichte der Förderschulen
* Sicherstellung sozialpädagogischer und bei Bedarf pflegerischer Begleitung
* Individuelle Berufseinstiegsbegleitung
Prozesse
* Initiierung von Übergabeprozessen zur Fortführung der individuellen Förderpläne, Eignungsanalysen, Berufswahlportfolios
* Vernetzung der an der Berufsvorbereitung beteiligten Institutionen unter Begleitung der Reha-Beratung der Arbeitsagentur
* Ermöglichung flexibler Lösungen bei problematischen Bildungsverläufen
* Sonderpädagogische Unterstützungsangebote, die u.a. Förderunterricht zur Ergänzung des fachlichen Kernunterrichts, Entwicklung von personalen Kompetenzen und Begleitung im Bewerbungs- und Berufswahlprozess umfassen
* Fortführung der individuellen Bildungsbegleitung bei der Berufswahl
* Sozialpädagogische Begleitung zur Unterstützung des Prozesses der beruflichen Vorbereitung (Sozialtraining, Krisenmanagement usw.)
* Beratung von Eltern, Schülern und Betrieben
* Einbeziehung von Erziehungsträgern in den Bildungs- und Erziehungsprozess
* Individuelle Gestaltung des Überganges in die Berufsausbildung oder in ein Beschäftigungsverhältnis unter Berücksichtigung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Ergebnisse
* Abgeschlossene Berufswahlentscheidung
* Gesicherte Erkenntnisse über den gewählten Beruf
* Kenntnis und Akzeptanz beruflicher Alternativen
* Nachholen von Schulabschlüssen
* Sicherung der notwendigen Voraussetzungen und Schlüsselqualifikationen zum Erlernen des gewählten Berufs (u.a. Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Sozialkompetenz)
* Vermittlung in eine Ausbildung oder in eine Tätigkeit
D. Berufsausbildung
Die berufliche Erstausbildung folgt bei jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im unmittelbaren Anschluss an die Sekundarstufe I.
Vielfach sind heute berufsvorbereitende Maßnahmen erforderlich, die in Schulen oder im Auftrag der Arbeitsagentur durchgeführt werden.
Die berufliche Erstausbildung kann auch nach Zeiten längerer Beschäftigungslosigkeit stattfinden. Ihr Ziel besteht im Erreichen allgemein anerkannter Zertifikate, die zu einer überdauernden beruflichen Teilhabe beitragen.
Vorgaben
* Richtlinien der Länder für den Berufsschulunterricht
* Schulgesetze
* Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung
* Ausbildungsordnungen für Berufe nach § 4 BBiG bundesweit
* Ausbildungsordnungen für Berufe nach § 66 BBiG bzw. § 42m HWO auf Kammerebene nach Rahmenvorgaben des Bundesinstituts für berufliche Bildung
* Leistungsvereinbarungen für überbetriebliche Ausbildungsstätten (z.B. BBWs)
* SGB III, für außerbetriebliche Ausbildungen, für ausbildungsbegleitende Hilfen
* SGB IX, § 35
Ressourcen
* Ausreichend ausgestattete Werkstätten / Arbeitsplätze für die einzelnen Berufe auf dem aktuellen technischen Stand
* Behinderungsangemessen ausgestattete Arbeitsplätze
* Finanzieller Ausgleich für Ausbildungsbetriebe (Anrechnung auf Behinderten-Arbeitsplätze, direkte finanzielle Förderung)
* Sonderpädagogische Kompetenz an Berufsschulen (z.B. durch ergänzende Studien, aber auch durch schulinterne oder -externe Qualifizierungsmaßnahmen)
* Sonderpädagogische Qualifizierung der berufspraktischen Ausbilder
* Dem Förderbedarf angepasste Lerngruppengrößen in den Schulen und in der praktischen Ausbildung
* Netzwerkbildung von Schulen, Praktikums- oder Ausbildungsbetrieben und sonstigen an der Ausbildung beteiligten Institutionen (z.B. durch regionale Runde Tische), Abstimmung der Förderverfahren
* Sonderpädagogische Beratung für Ausbildungsbetriebe und Kammern
* Sozial- und/oder heilpädagogisches und pflegerisches Fachpersonal zur persönlichen Assistenz
* Fachpersonal zur Berufseinstiegsbegleitung
* Bei entsprechendem Bedarf: Möglichkeit der Unterbringung in Internaten oder Wohngruppen
Prozesse
* Fortschreibung der individuellen Förderpläne aus vorgehenden Phasen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung
* Ausreichende und nachhaltige Dokumentation der Förderprozesse
- bei Ausbildungsmaßnahmen durch Maßnahmeträger,
- bei Inanspruchnahme des persönlichen Budgets durch Bildungsberater,
- durch die Schule
* Vernetzung der Institutionen zur Koordinierung der Ausbildungsprozesse
* Enge Kooperation mit der Fachberatung für Rehabilitanden der Arbeitsagentur
* Behinderungsgerechte Ausbildungsorganisation (Anpassung von Ausbildungsmethoden an den spezifischen Bedarf der Auszubildenden)
* Behinderungsgerechte Berufsschulausbildung (z.B. durch Gebärdensprache, leichte Sprache,
* Sicherung des Nachteilsausgleichs entsprechend den Empfehlungen des Bundesinstituts für berufliche Bildung
* Individuelle Förderung im Rahmen der Ausbildung (z.B. durch ergänzenden Unterricht)
* Fortführung der individuellen Bildungsbegleitung (z.B. durch Fallmanager)
* Persönliche Assistenz durch pflegerisches Personal
* Lernberatung und Steuerung der Lernprozesse gemeinsam mit den Auszubildenden
* Möglichst enge Verzahnung der Förderplanung zwischen Schule und Ausbildungsbetrieb
* Erwachsenengerechte Förderplanung
* Sozialpädagogische Betreuung während der Ausbildung
* Übergangsmanagement Ausbildung – Beruf (z.B. Bewerbungstraining, Vorbereitung von Betrieben auf die Bedürfnisse von Beschäftigten mit Behinderung, Eingliederungspraktika)
Ergebnisse
* Zertifizierte Ausbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung
* Kompetenz zur eigenständigen Organisation des Berufsalltags
* Erfolgreiche Integration – möglichst in den 1. Arbeitsmarkt
Begründung:
Für den Übergang von der Schule in das Arbeitsleben sind in Deutschland verschiedene Organisationssysteme verantwortlich:
* Berufsorientierung wird in der Sekundarstufe I in erster Linie von den Schulen verantwortet. Sie erhalten dabei teilweise Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit. In einzelnen Bundesländeren gibt es Konzepte, die die unterschiedlichen Aktivitäten koordinieren.
* Die Ausbildungsvorbereitung von jungen Menschen, die nicht unmittelbar in die Berufsausbildung einmünden, wird teilweise von Schulen, teilweise von Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.
* In der Berufsausbildung sind neben Betrieben, über- und außerbetrieblichen Ausbildildungsangeboten auch die Berufsschulen und Förderberufsschulen tätig.
Gesetzlich ist der Bereich durch verschiedene Rahmenvorgaben geregelt:
* Schulgesetze der Länder regulieren den Schulbetrieb
* Im SGB III und in den Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit werden die werden die Maßnahmen der Arbeitsagenturen geregelt
* Das SGB IX regelt die Situation von Menschen mit Behinderungen.
* Im Berufsbildungsgesetz ist das Ausbildungsrecht, auch für Menschen mit Behinderungen verankert.
* Besondere Regelungen greifen für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Angesichts dieser Vielfalt von Zuständigkeiten erscheint es besonders vor dem Hintergrund der Debatte über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen wichtig, das der Verband Sonderpädagogik beschreibt,
* welche Qualität er sowohl im Hinblick auf die Prozesse als auch im Hinblick auf die Ergebnisse der Arbeit erwartet
* welche Vorgaben und Ressourcen er für erforderlich hält, damit die Aufgaben hinlänglich bewältigt werden können.
In Anlehnung an die bereits bestehenden Qualitätsstandards für die einzelnen Förderschwerpunkt wurden im Rahmen einer Tagung der Landesreferentinnen und Landesreferenten für berufliche Bildung Qualitätsstandards für den Übergang von der Schule in den Beruf erarbeitet.
Diese wurden gegliedert in die Bereiche:
* Lebensorientierung
* Berufsorientierung
* Berufsvorbereitung
* Berufsausbildung
Die Standards sind zu verstehen als erster Ansatz, der ein arbeitsfeld- und institutionenübergreifendes Qualitätäsverständnis ermöglichen soll, das von der individuellen Lebensplanung der jungen Menschen und von ihren Ansprüchen an einen gelingenden Übergang in das Berufsleben ausgeht.
Gerd Kossow
Der Text steht Ihnen als pdf zum Download zur Verfügung.
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