Menschen
mit Hörschädigungen sollen mit Hilfe sonderpädagogischer Bildungs-,
Beratungs- und Unterstützungsangebote eine
volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und an der Gemeinschaft in
der sie leben erwerben.
Kinder
und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Hören (vgl. KMK 2011, S.7, 20, 23),
mit Schwierigkeiten in der auditiven Wahrnehmung, des Spracherwerbs und der
Kommunikation, werden im Recht auf eine
ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende Ausbildung und Erziehung in
einem integrativen als auch förderpädagogischen Umfeld unterstützt.
Diese
sonderpädagogische Förderung trägt zur Identitätsfindung und
Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen bei,
vor allem durch Gestaltung vielfältiger kommunikativer Kontakte zu Menschen in
unterschiedlichen Umgebungen.
Gebärdensprachliche Kommunikationsformen werden in Abhängigkeit zur Hör- und Kommunikationsfähigkeit in der sonderpädagogischen Förderung situativ entsprechend eingesetzt, auch um das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen zu unterstützen. Damit soll sonderpädagogische Förderung Schüler mit Hörschädigungen zur Laut- und/ bzw. Gebärdensprachkompetenz führen. Aus diesem Grunde arbeitet die sonderpädagogische Förderung an der Entwicklung der Lautsprache und des Sprechens sowie an der individuellen Kommunikationsfähigkeit in Deutscher Gebärdensprache.
Sonderpädagogische
Förderung orientiert sich auch an den Unterrichts- und Erziehungszielen
der allgemeinen Schulen. Darüber hinaus hat sie eigenständige Bildungsaufgaben
in der Frühförderung und beruflichen Bildung zu erfüllen, die sich aus der
Lebenswirklichkeit von Menschen mit Hörschädigungen ergeben.
Sie verringert die Auswirkungen einer Hörschädigung und baut kompensatorische
Fähigkeiten auf. Die sonderpädagogische Förderung unterstützt und begleitet
Kinder und Jugendlichen mit Hörschädigungen durch individuelle Hilfen,
technische Informationen und individueller kommunikativer Ansprache, um gemeinsam mit ihnen ein möglichst hohes
Maß an selbständiger Lebensgestaltung, schulischer und beruflicher Eingliederung
und gesellschaftlicher Teilhabe zu erlangen. Um dies zu erreichen wird
sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Hören in integrativen/
inklusiven wie förderspezifischen Lernangeboten verwirklicht.
Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im Schwerpunkt Hören sollen
-
bestmögliche schulische und soziale Entwicklungsmöglichkeiten erhalten,
- Bildung in Kommunikationsformen angeboten bekommen, die für den einzelnen am
besten
geeignet sind,
- eine personale und soziale Identität entwickeln,
- die Umwelt gemeinsam mit anderen Menschen in vielfältigen Lebensbezügen erschließen,
-
Orientierung im Alltag bekommen.
Die
folgenden Vorgaben und Ressourcen sowie die Prozessmerkmale sonderpädagogischer
Förderung im Förderschwerpunkt Hören beziehen sich sowohl auf integrative/
inklusive als auch auf förderpädagogische Angebote.
Nachfolgende
Auflistung gibt einen Überblick über die Standards im Förderschwerpunkt Hören. In
einem Fragebogen (à
Link) werden die aufgestellten Standards mit Hilfe von Kriterien und
Indikatoren beschrieben. Ziel dieses
Fragebogens ist es, dass sich alle an der Frühförderung, Aus-, Fort- und
Weiterbildung Beteiligten mit den formulierten Standards auseinandersetzen,
sich bei der Gestaltung von
Fördermaßnahmen von den Standards leiten lassen und versuchen diese zu
realisieren.
9.1 Vorgaben und Ressourcen
9.1.1. Vorgaben
- UN – Behindertenrechtskonvention
- KMK Beschluss (2011): Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen
- KMK-Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Hören (1994)
- Bildungsstandards der allgemeinen und der berufsbildenden Schulen
- Bildungsaufgaben,
die sich aus der Lebenswirklichkeit und Lebensperspektive von
Kindern und Jugendlichen mit einer Hörschädigung und zusätzlichen
Beeinträchtigungen im Lernen bzw. in der geistigen Entwicklung ergeben
- länderspezifische Lehrpläne/Richtlinien für den Förderschwerpunkt Hören für die schulischen und vorschulischen Bereiche
- länderspezifische Stundentafeln der Schulen für Hörgeschädigte
- schuleigene Curricula der Schulen für Hörgeschädigte wissenschaftliche und sonderpädagogische Standards in der pädagogischen audiologischen Diagnostik sowie in der Unterrichtung und Erziehung Hörgeschädigter
- Erarbeitungen verschiedener Interessenverbände
9.1.2. Ressourcen
- Einsatz speziell ausgebildeter Lehrerinnen und Lehrer für sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Hören
- Ausreichende und geeignete Ausbildung für Hörgeschädigtenpädagogik
- Einsatz qualifizierten Fachpersonals
- Individuelle Gestaltung von Übergängen
- Kooperation mit außerschulischen Fachdiensten zur Krisenintervention
- Arbeit in einem multiprofessionell zusammengesetzten Team
- Kenntnisse über Funktion und Bedeutung technischer Hörsysteme
- Kompetenz der Lehrkräfte zur Kommunikation mit Menschen mit Hörschädigung
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
10. Raumakustik und Hörsysteme in Unterrichtsräumen
11. Angemessene Klassenstärke
12. Angemessene Rahmenbedingungen zur Umsetzung der individuellen Förderung
13. Möglichkeit der Ganztagsbeschulung zur Realisierung zusätzlicher Bildungsinhalte
14. Hörgeschädigtenkunde und Deutsche Gebärdensprache als Unterrichtsangebote
15. Bereitstellung von diagnostischen Möglichkeiten (Pädagogische Audiologie, Entwicklungsdiagnostik)
16. Einrichtung von Internaten/ Schülerheimen bei Bedarf
17. Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten
18. Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen, Institutionen, Ämtern/ Behörden und Selbsthilfeverbände
9.2 Prozessmerkmale
ad 1. Hörgeschädigtenspezifische Förderung wird unterrichtsimmanent realisiert.
Hörgeschädigtenspezifische Didaktik wird umgesetzt.
Die Rahmenbedingungen werden hörgeschädigtenspezifisch gestaltet.
ad 2.
Aktuelles praxisrelevantes Fachwissen wird vermittelt.
Freie Stellen werden
problemlos mit qualifiziertem Personal besetzt.
ad 3. Lern-,
Entwicklungs- und Bildungsangebote werden hörgeschädigtenspezifisch
gestaltet.
ad 4.
Individuelle Förderpläne werden erstellt.
Übergänge werden rechtzeitig
geplant, dokumentiert und begleitet.
ad 5. Fachdienste werden angenommen.
Fachdienste sind wirksam.
Regelmäßige Kontakte werden
gepflegt.
ad 6.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit findet statt.
Prozessimmanente Diagnostik
wird durchgeführt und mündet in aussagekräftige
Förderpläne.
ad 7. Optimale Hörsysteme unterstützen Bildungsprozesse.
ad 8. Individuelle sprachliche Angebote unterstützen den Bildungsprozess.
ad 9.
Fortbildungsinhalte optimieren die hörgeschädigtenspezifischen
Bildungsangebote.
Inhalte werden in geeigneter
Form multipliziert.
ad 10. Die Raumakustik optimiert den Lehr- und
Lernprozess.
Hörsysteme werden adäquat
eingesetzt.
Hörsysteme werden angenommen.
Die Schüler mit
Hörschädigungen erhalten aktuelle Informationen.
ad 11. Eine angemessene Klassenstärke ermöglicht individuelle Lern- und
Entwicklungsbegleitung.
ad 12. Geeignete Rahmenbedingungen bewirken Lern- und Entwicklungsfortschritte.
ad 13. Geeignete zusätzliche Angebote wirken sich
positiv auf die Entwicklungs- und
Lernprozesse aus.
ad 14. Menschen mit Hörschädigungen werden in ihrer Identitätsbildung unterstützt.
Menschen mit Hörschädigungen erweitern ihre kognitiven und
kommunikativen
Kompetenzen.
ad 15. Interdisziplinäre diagnostische Befunde
fließen in die Erstellung der individuelle
Förderpläne ein.
ad 16. Die schulische sonderpädagogische Förderung wird ergänzt und erweitert.
Ein Schulbesuch in einer Einrichtung für Hörgeschädigte wird ermöglicht.
ad 17. Die Eltern sind an dem institutionellen Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligt.
ad 18. Die Kooperationen unterstützen Bildung, Erziehung und Förderung.
9.3 Ergebnisse
Kinder und Jugendliche mit Hörschädigungen werden durch sonderpädagogische Förderung dabei unterstützt
- sich individuell unter den Bedingungen ihrer persönlichen Hörschädigung zu entwickeln und ihr persönliches Lern-und Leistungspotential auszuschöpfen.
- sich mit ihrer Behinderung auseinanderzusetzen.
- ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Lebenssituationen einzusetzen.
- eine positive Lebenseinstellung zu erhalten, um sich damit neue Entwicklungsfelder zu erschließen.
- sich soziale und kommunikative Kompetenzen zu erschließen, um sich in ihrer Lebenswelt zu orientieren und diese zu verstehen.
- mit
Hilfe technischer und gesellschaftlicher Unterstützung an ihrer Lebenswelt
uneingeschränkt teilzuhaben.