Förderschwerpunkt Hören
Vorläufige überarbeitete Fassung der Standards

Menschen mit Hörschädigungen sollen mit Hilfe sonderpädagogischer Bildungs-, Beratungs-  und Unterstützungsangebote eine volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und an der Gemeinschaft in der sie leben erwerben.
Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Hören (vgl. KMK 2011, S.7, 20, 23), mit Schwierigkeiten in der auditiven Wahrnehmung, des Spracherwerbs und der Kommunikation, werden im  Recht auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende Ausbildung und Erziehung in einem integrativen als auch förderpädagogischen Umfeld unterstützt.
Diese sonderpädagogische Förderung trägt zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen bei, vor allem durch Gestaltung vielfältiger kommunikativer Kontakte zu Menschen in unterschiedlichen Umgebungen.

Gebärdensprachliche Kommunikationsformen werden in Abhängigkeit zur Hör- und Kommunikationsfähigkeit in der sonderpädagogischen Förderung situativ entsprechend eingesetzt, auch um das Erlernen der Gebärdensprache und  die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen zu unterstützen. Damit soll sonderpädagogische Förderung Schüler mit Hörschädigungen zur Laut- und/ bzw. Gebärdensprachkompetenz führen. Aus diesem Grunde arbeitet die sonderpädagogische Förderung an der Entwicklung der Lautsprache und des Sprechens sowie an der individuellen Kommunikationsfähigkeit in Deutscher Gebärdensprache.

Sonderpädagogische Förderung orientiert sich auch an den Unterrichts- und Erziehungszielen der allgemeinen Schulen. Darüber hinaus hat sie eigenständige Bildungsaufgaben in der Frühförderung und beruflichen Bildung zu erfüllen, die sich aus der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Hörschädigungen ergeben.
Sie verringert die Auswirkungen einer Hörschädigung und baut kompensatorische Fähigkeiten auf. Die sonderpädagogische Förderung unterstützt und begleitet Kinder und Jugendlichen mit Hörschädigungen durch individuelle Hilfen, technische Informationen und individueller kommunikativer Ansprache,  um gemeinsam mit ihnen ein möglichst hohes Maß an selbständiger Lebensgestaltung, schulischer und beruflicher Eingliederung und gesellschaftlicher Teilhabe zu erlangen. Um dies zu erreichen wird sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Hören in integrativen/ inklusiven wie förderspezifischen Lernangeboten verwirklicht. 

Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im Schwerpunkt Hören sollen

- bestmögliche schulische und soziale Entwicklungsmöglichkeiten erhalten,
- Bildung in Kommunikationsformen angeboten bekommen, die für den einzelnen am besten
  geeignet sind,

- eine personale und soziale Identität entwickeln,

- die Umwelt gemeinsam mit anderen Menschen in vielfältigen Lebensbezügen erschließen,

- Orientierung im Alltag bekommen.

Die folgenden Vorgaben und Ressourcen sowie die Prozessmerkmale sonderpädagogischer Förderung im Förderschwerpunkt Hören beziehen sich sowohl auf integrative/ inklusive als auch auf förderpädagogische Angebote.
Nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über die Standards im Förderschwerpunkt Hören. In einem Fragebogen (à Link) werden die aufgestellten Standards mit Hilfe von Kriterien und Indikatoren  beschrieben. Ziel dieses Fragebogens ist es, dass sich alle an der Frühförderung, Aus-, Fort- und Weiterbildung Beteiligten mit den formulierten Standards auseinandersetzen, sich bei der Gestaltung von  Fördermaßnahmen von den Standards leiten lassen und versuchen diese zu realisieren.

9.1 Vorgaben und Ressourcen

9.1.1. Vorgaben

  • UN – Behindertenrechtskonvention
  • KMK Beschluss (2011): Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen
  • KMK-Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Hören (1994)
  • Bildungsstandards der allgemeinen und der berufsbildenden Schulen
  • Bildungsaufgaben, die sich aus der Lebenswirklichkeit und Lebensperspektive von
    Kindern und Jugendlichen mit einer Hörschädigung und zusätzlichen

Beeinträchtigungen  im Lernen bzw. in der geistigen Entwicklung ergeben

  • länderspezifische Lehrpläne/Richtlinien für den Förderschwerpunkt Hören für die  schulischen und vorschulischen Bereiche
  • länderspezifische Stundentafeln der Schulen für Hörgeschädigte
  • schuleigene Curricula der Schulen für Hörgeschädigte wissenschaftliche und sonderpädagogische Standards in der pädagogischen audiologischen Diagnostik sowie in der Unterrichtung und Erziehung Hörgeschädigter
  • Erarbeitungen verschiedener Interessenverbände

9.1.2. Ressourcen

  1. Einsatz speziell ausgebildeter Lehrerinnen und Lehrer für sonderpädagogische Förderung  im Förderschwerpunkt Hören
  2. Ausreichende und geeignete Ausbildung für Hörgeschädigtenpädagogik
  3. Einsatz qualifizierten Fachpersonals
  4. Individuelle Gestaltung von Übergängen
  5. Kooperation mit außerschulischen Fachdiensten zur Krisenintervention
  6. Arbeit in einem multiprofessionell zusammengesetzten Team
  7. Kenntnisse über Funktion und Bedeutung technischer Hörsysteme
  8. Kompetenz der Lehrkräfte zur Kommunikation mit Menschen mit Hörschädigung
  9. Regelmäßige Fort- und Weiterbildung

10.  Raumakustik und Hörsysteme in Unterrichtsräumen

11.  Angemessene Klassenstärke

12.  Angemessene Rahmenbedingungen zur Umsetzung der individuellen Förderung

13.  Möglichkeit der Ganztagsbeschulung zur Realisierung zusätzlicher Bildungsinhalte

14.  Hörgeschädigtenkunde und Deutsche Gebärdensprache als Unterrichtsangebote

15.  Bereitstellung von diagnostischen Möglichkeiten (Pädagogische Audiologie, Entwicklungsdiagnostik)

16.  Einrichtung von Internaten/ Schülerheimen bei Bedarf

17.  Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten

18.  Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen, Institutionen, Ämtern/ Behörden und Selbsthilfeverbände

9.2  Prozessmerkmale

ad 1.   Hörgeschädigtenspezifische Förderung wird unterrichtsimmanent realisiert.

           Hörgeschädigtenspezifische Didaktik wird umgesetzt.

           Die Rahmenbedingungen werden hörgeschädigtenspezifisch gestaltet.

ad 2.   Aktuelles praxisrelevantes Fachwissen wird vermittelt.
           Freie Stellen werden problemlos mit qualifiziertem Personal besetzt.

ad 3.   Lern-, Entwicklungs- und Bildungsangebote werden hörgeschädigtenspezifisch  
           gestaltet.

ad 4.   Individuelle Förderpläne werden erstellt.
           Übergänge werden rechtzeitig geplant, dokumentiert und begleitet.
ad 5.   Fachdienste werden angenommen.
           Fachdienste sind wirksam.
           Regelmäßige Kontakte werden gepflegt.

ad 6.   Interdisziplinäre Zusammenarbeit findet statt.
           Prozessimmanente Diagnostik wird durchgeführt und mündet in aussagekräftige 
           Förderpläne.

ad 7.   Optimale Hörsysteme unterstützen Bildungsprozesse.

ad 8.   Individuelle sprachliche Angebote unterstützen den Bildungsprozess.

ad 9.   Fortbildungsinhalte optimieren die hörgeschädigtenspezifischen Bildungsangebote.
           Inhalte werden in geeigneter Form multipliziert.

ad 10. Die Raumakustik optimiert den Lehr- und Lernprozess.
           Hörsysteme werden adäquat eingesetzt.
           Hörsysteme werden angenommen.
           Die Schüler mit Hörschädigungen erhalten aktuelle Informationen.

ad 11. Eine angemessene Klassenstärke ermöglicht individuelle Lern- und  

           Entwicklungsbegleitung.

ad 12. Geeignete Rahmenbedingungen bewirken Lern- und Entwicklungsfortschritte.

ad 13. Geeignete zusätzliche Angebote wirken sich positiv auf die Entwicklungs- und  
           Lernprozesse aus.

ad 14. Menschen mit Hörschädigungen werden in ihrer Identitätsbildung unterstützt.

           Menschen mit Hörschädigungen erweitern ihre kognitiven und kommunikativen
           Kompetenzen.

ad 15. Interdisziplinäre diagnostische Befunde fließen in die Erstellung der individuelle
           Förderpläne ein.

ad 16.  Die schulische sonderpädagogische Förderung wird ergänzt und erweitert.

            Ein Schulbesuch in einer Einrichtung für Hörgeschädigte wird ermöglicht.

ad 17.  Die Eltern sind an dem institutionellen Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligt.

ad 18.  Die Kooperationen unterstützen Bildung, Erziehung und Förderung.

 

 9.3 Ergebnisse

Kinder und Jugendliche mit Hörschädigungen  werden durch sonderpädagogische Förderung dabei unterstützt 

  • sich individuell unter den Bedingungen ihrer persönlichen Hörschädigung zu entwickeln und  ihr persönliches Lern-und Leistungspotential auszuschöpfen.
  • sich mit ihrer Behinderung auseinanderzusetzen.
  • ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Lebenssituationen einzusetzen.
  • eine positive Lebenseinstellung zu erhalten, um sich damit neue Entwicklungsfelder zu  erschließen.
  • sich soziale und kommunikative Kompetenzen zu erschließen, um sich in ihrer Lebenswelt  zu orientieren und diese zu verstehen.
  • mit Hilfe technischer und gesellschaftlicher Unterstützung an ihrer Lebenswelt
    uneingeschränkt teilzuhaben.
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