Präambel
Das Recht auf aktive Teilhabe und Inklusion am Leben in der Gemeinschaft ist eine zentrale Zielvorstellung für alle Menschen. Dieses Recht auf gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe in allen Gesellschaftsbereichen gilt uneingeschränkt auch für Menschen mit schwersten Behinderungen. Für sie sind in den Bildungseinrichtungen Formen der Unterstützung bereitzustellen, die dazu führen, die individuellen Potenziale zu entfalten und Kompetenzen zu erweitern. Dafür müssen an allen Schulen die professionell Tätigen eine Orientierung am einzelnen Menschen mit seinen individuellen Bildungsansprüchen ins Zentrum ihrer professionellen Verantwortung rücken. Eine bestmögliche Förderung berücksichtigt besondere Rahmenbedingungen und spezifische Lerninhalte sowie den Erwerb individueller Kompetenzen, die den Schülerinnen und Schülern die Verwirklichung der eigenen Entwicklungspotentiale und eine Partizipation in der Gesellschaft ermöglichen.
Zum Menschenbild
- Alle Menschen sind auf dialogische Begleitung und Anregung angewiesen. Sie lernen aber im Laufe ihrer Entwicklung, zunehmend darauf verzichten zu können. Manche Kinder und Jugendlichen benötigen dazu länger oder sind zeitlebens auf besondere und einfühlsame Aufmerksamkeit, Achtsamkeit, Unterstützung, Anregung angewiesen.
- Schülerinnen und Schüler mit schwersten Beeinträchtigungen wollen wie alle lernen und spielen, sich mit der Welt auseinandersetzen, sich austauschen und mitteilen. Sie wollen sich geschätzt, selbstwirksam und in sozialer Interaktion erleben.
- Mit ihren individuellen Lebensbedingungen sind Schülerinnen und Schüler mit schwersten Behinderungen sich selbstorganisierende, an subjektiver und persönlicher Sinn- und Bedeutungsfindung orientierte, wahrnehmende, denkende und handelnde Persönlichkeiten.
- Grundsatz jedes professionellen Handelns ist die Wahrung der Würde und die bedingungslose Annahme der Person mit schwersten Behinderungen.
- Um ein Höchstmaß an Gleichberechtigung zu realisieren ist eine stetige Reflexion der Bedeutung der professionellen Unterstützung für den Menschen mit schwerster Behinderung erforderlich.
Gute Schule
- Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf eine gute schulische Bildung und Erziehung.
- Unterricht, Therapie und Pflege sind untrennbare Bestandteile der schulischen Bildung. Schule muss auf der Grundlage des jeweils festgestellten individuellen Förderbedarfs entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen.
- In einer guten Schule basieren Erziehung, Bildung und Lernen auf der Begegnung von Menschen. Begegnung verwirklicht sich in Austausch und Kommunikation. Der dialogische Austausch wird unterstützt durch Bereitstellung und Anbahnung vielfältiger Kommunikationsformen.
- In einer guten Schule herrscht eine Atmosphäre von Achtung und Wertschätzung. Alle erleben sich selbstverständlich angenommen, akzeptiert und wertgeschätzt.
- Eine gute Schule ist umfassend barrierefrei und unterstützt durch eine gute und bedarfsgerechte räumliche und sächliche Ausstattung.
- Schülerinnen und Schüler mit schwersten Behinderungen benötigen verlässliche personelle und organisatorische Strukturen.
- Die Unterstützung von Menschen mit schwersten Behinderungen erfordert spezifische Qualifikationen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erforderlich sind eine differenzierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und ein strukturierter regelmäßiger Austausch.
Guter Unterricht
- Die professionelle Unterstützung von Schülerinnen und Schüler mit schwersten Behinderungen ist gekennzeichnet durch intensive Beziehungsaufnahme, reflexive Distanz und Austausch im Team.
- Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schüler mit schwersten Behinderungen erfordern eine Sensibilität für die Wahrnehmung kleinster Signale.
- Professionelle Förderung ermöglicht Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler mit schwersten Behinderungen.
- Möglichkeiten einer eigenaktiven Auseinandersetzung mit der Umwelt sind zu bevorzugen. Für die Realisierung der den Kindern und Jugendlichen innewohnenden Entwicklungsdynamik sorgt die Bezugsperson durch eine Gestaltung förderlicher Bedingungen und einer entsprechenden Umgebung.
- Damit zieldifferentes und individuelles Lernen möglich wird, muss die Lehrkraft die komplexen Lerninhalte elementarisieren. Es sind die basalen Aspekte der Bildungsinhalte auf einer handelnden Ebene erfahrbar zu machen.
- „Basale“ Selbstbestimmung in Unterricht und Förderung ist gekennzeichnet durch die Dimensionen Selbsttätigkeit, Erfahren der eigenen Wirkung, Selbstentscheiden.
- Schülerinnen und Schüler mit schwersten Behinderungen brauchen sowohl heterogene als auch homogene Lerngruppen.
- Problematische Verhaltensweisen bei Menschen mit schwersten Behinderungen sind als subjektiv sinnvolle, erlernte Muster zu verstehen, um Situationen autonom bewältigen zu können. Ziel pädagogischen Handelns ist es, individuell neue Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, die dauerhaft das gemeinsame Leben und Lernen in einer Gruppe sichern.
- Bei der Planung und Durchführung von Bildungs- und Entwicklungsangeboten für Schülerinnen und Schüler mit schwersten Behinderungen sind die körperlichen Grundbedürfnisse in besonderem Maße zu berücksichtigen.
- Die Förderung der Autonomie in Situationen der Nahrungsaufnahme sowie der Verrichtung existenzieller Körperfunktionen ist mit Priorität zu versehen. Dementsprechend ist Pflege ein integraler Bestandteil des Unterrichts.
- Pflegerische Situationen basierend auf stabilen Beziehungs- und Kommunikationsstrukturen bieten vielfältige Lernangebote. Pflege ist ein gemeinsames Anliegen aller am Bildungsprozess beteiligten Personen.
Förderplanung und persönliche Zukunftsplanung
- Schülerinnen und Schüler mit schwersten Behinderungen steht eine unterrichtliche Förderung auf der Basis eines differenzierten Bildungs- und Förderplans zu.
- Jeder Mensch hat Stärken und Fähigkeiten. Für Schülerinnen und Schüler mit schwersten Behinderungen müssen diese ermittelt werden.
- Förderplanung für Schülerinnen und Schüler mit schwersten Behinderungen entwickelt persönliche Ziele und Perspektiven anknüpfend an den unmittelbaren und aktuellen Lebensbereichen.
- Bei der Förderplanung steht die Sichtweise der Menschen mit schwersten Behinderungen im Zentrum. Partizipation kann nicht nur Zielperspektive, sondern muss auch Grundsatz im Förderprozess sein.
- Jeder Mensch hat Wünsche und Träume bzw. Vorlieben und Abneigungen. Diese Wünsche und Träume (Vorlieben) müssen für Schülerinnen und Schüler mit schwersten Behinderungen im Prozess der Förderplanung herausgefunden, „erfühlt“ oder „erahnt“ werden.
- Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit schwersten Behinderungen unterliegen dem Primat von Selbstbestimmung. Selbstbestimmung kann durch dialogische Assistenz und Begleitung ermöglicht werden.
Literatur:
- BEERGEST, H. / BOENISCH, J. / DAUT. V. (2011): Körperbehindertenpädagogik. Studium und Praxis im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Bad Heilbrunn
- Bundesvereinigung Lebenshilfe (2006): Schwere Behinderung – eine Aufgabe für die Gesellschaft. Marburg
- DWORSCHAK, W. (2004): Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung. Bad Heilbrunn.
- FISCHER, E. (Hrsg.)(2003): Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung. Sichtweisen, Theorien, aktuelle Herausforderungen. Oberhausen.
- Fröhlich, A./ Heinen, N./ Lamers, W. (Hrsg.)(2001): Schwere Behinderung in Theorie und Praxis – ein Blick zurück nach vorn. Düsseldorf.
- Haupt, U. (2006): Wie Lernen beginnt. Grundfragen der Entwicklung und Förderung schwer behinderter Kinder. Stuttgart.
- KLAUß, T. (1999). Ein besonderes Leben. Was Eltern und Pädagogen von Menschen mit geistiger Behinderung wissen sollten. Heidelberg.
- LELGEMANN, R. (2010): Körperbehindertenpädagogik. Didaktik und Unterricht. Stuttgart
- WEINGÄRTNER, C. (2004): Schwer geistig behindert und selbstbestimmt. Eine Orientierung für die Praxis. Freiburg.
November 2011
Das Positionspapier steht Ihnen als Download zur Verfügung.
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