AWMF-S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“

AWMF-S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“

Die COVID-19-Pandemie stellt für Schulen eine große Herausforderung dar. Trotz Unsicherheiten über die Wirkung von Maßnahmen müssen dort weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Um in dieser Situation wissenschaftlich fundierte und konsentierte Handlungsempfehlungen anbieten zu können, wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF)[1] eine Kurzversion der S3-Leitlinie zu “Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen” veröffentlicht.

Erarbeitet wurde sie von einer repräsentativen Gruppe von Wissenschaftler, am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträger aus Fachgesellschaften, Verbänden und Organisationen, hierunter auch der Verband Sonderpädagogik e.V. (vds).

Diese Leitlinie wird offensichtlich sowohl in der medialen Kommentierung als auch in der Schulpraxis kontrovers aufgenommen. Als Kritikpunkte werden häufig vor allem genannt:

  • Die ausgesprochenen Empfehlungen seien einerseits zu unkonkret und andererseits in der täglichen Praxis nicht umsetzbar.
  • Es seien keine neuen Maßnahmen genannt, sondern lediglich „alter Wein in neuen Schläuchen“.
  • Es sei nicht definiert, was als niedriges, mittleres oder hohes Infektionsgeschehen zu sehen ist.

Die Kritik basiert auf Missverständnissen, die u.a. durch folgende Faktoren entstehen:

  • missverständliche mediale Berichterstattung
  • fehlende Informationen zum Wesen medizinischer S3-Leitlinien
  • Missverständnisse, die möglicherweise aus dem Format der Pressekonferenz mit Bundesministerin Karliczek resultieren.

Anmerkungen zur medialen Berichterstattung

Bereits vor der offiziellen Vorstellung der Leitlinie hat die FAZ unter Missachtung des Sperrvermerks der Pressemitteilung berichtet. Dabei haben sich Missverständnisse eingeschlichen, die von den anderen Medien übernommen wurden und sich damit in der Diskussion verselbstständigt haben. Zwei Punkte in der Berichterstattung sind wesentlich.

Erstens: Anders als berichtet wurde die Leitlinie nicht vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Auftrag gegeben. Die Leitlinie basiert auf Resultaten eines unabhängigen medizinischen Forschungsprojekts, das losgelöst von seiner inhaltlichen Ausrichtung vom BMBF als Forschungsförderungsträger des Bundes finanziell gefördert wird. Damit ist keinesfalls ein inhaltlicher Auftrag verbunden. Dass die Ministerin anlässlich der Erstveröffentlichung dieser sogenannten lebenden Leitlinie eine Pressekonferenz durchführt, mag diesen Eindruck erweckt haben. Die Pressekonferenz resultiert aber wohl eher aus der Bedeutung, die die Ministerin dem Thema unmittelbar vor der Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin beimisst.

Zweitens: Es handelt sich bei der Leitlinie nicht um Expertenempfehlungen für die sichere Öffnung von Schulen oder einen sicheren Schulbetrieb, sondern um eine medizinische S3-Leitlinie. Was das bedeutet, führen wir nachfolgend genauer aus. Vor dem Hintergrund, dass die Schulen zu Recht Antworten auf schulpraktische Fragen erwarten, hat unter Umständen auch das Vorstellen der Leitlinie durch die Bundesbildungsministerin den Eindruck erweckt, sie hätte pädagogische Lösungen in der Hand.

Was eine S3-Leitlinie ist – und was sie nicht ist

S3-Leitlinien sind ein wesentlicher Bestandteil der evidenzbasierten Medizin. Es handelt sich dabei um eine Untergruppe medizinischer Leitlinien, also um:

„(…) systematisch entwickelte Feststellungen (‚statements‘), um die Entscheidungen von Klinikern und Patienten über angemessene Gesundheitsversorgung für spezifische klinische Umstände (‚situations‘) zu unterstützen.“[2]

Die Klassifikation als Qualitätsstandard „S3“ bedeutet dabei, dass alle wissenschaftlichen Elemente einer systematischen Entwicklung durchlaufen wurden.

Das heißt im vorliegenden Fall:

  1. Es wurde eine eindeutig beantwortbare wissenschaftliche Fragestellung formuliert, in diesem Fall die Frage, welche Maßnahmen sich wie auf die Übertragung von SARS-CoV-2 in Schulen auswirken.
  2. Daraufhin wurden die Maßnahmen recherchiert, die dazu in der Vergangenheit in Betracht gezogen bzw. umgesetzt wurden.
  3. Sodann wurde recherchiert, welche Forschungsergebnisse bisher dazu vorliegen, wie sich diese Maßnahmen auf die Übertragung des Virus in Schulen auswirken.
  4. Die Studien wurden in einem sogenannten Cochrane-Review, also einer systematischen Analyse aller vorliegenden Untersuchungen, zusammengefasst. Dabei wurde auch danach getrennt, wie die Wirkungen der Maßnahmen bei unterschiedlich hohem Infektionsgeschehen ausfallen.
  5. In dieses Review wurden Untersuchungen dazu aufgenommen, welche anderen Auswirkungen die jeweiligen Maßnahmen haben, um eine Kosten-Nutzen-Abwägung treffen zu können.
  6. Die Befundlage wurde dann in einer großen Arbeitsgruppe von Experten aller betroffenen Bereiche (Medizin, schulische Pädagogik, Sonderpädagogik, Kinder-/Jugendhilfe, …) nach ihrer Aussagekraft bewertet. Daraus wurden konsensbasiert für jede einzelne Maßnahme Empfehlungen ausgesprochen, bei welchem Infektionsgeschehen welche Wirksamkeit zu erwarten ist.

****

Es liegt also in der Natur einer S3-Leitlinie, dass keine neuen Maßnahmen entwickelt werden. Eine S3-Leitlinie bewertet den Forschungsstand zur Wirksamkeit bekannter Maßnahmen – nicht weniger, aber auch nicht mehr.

****

Wie ist das Infektionsgeschehen definiert?

In der S3-Leitlinie wird stets von einem „geringen“, „mäßigen“, „hohen“ und „sehr hohen“ Infektionsgeschehen gesprochen. Dabei verweist die S3-Leitlinie auf die Definitionen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Damit sind nicht bestimmte Fallzahlen gemeint, sondern die tägliche Risikoeinschätzung durch das RKI.

Das RKI verweist explizit darauf, dass sich diese Risikoeinschätzung nicht auf Basis eines einzelnen Werts (z.B. 7-Tage-Inzidenz) festmachen lässt, sondern das Resultat des Zusammenspiels unterschiedlicher Faktoren ist.

Die Angaben in der S3-Leitlinie sind also nicht auf konkrete Zahlen bezogen – denn das wäre unseriös.

Bedeutung der S3-Leitlinie für Politik und Schulpraxis

Die S3-Leitlinie darf und kann nicht als Handreichung verstanden werden, aus der sich nach dem Wenn-Dann-Prinzip ableiten lässt, welche Maßnahmen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ergreifen sind. Sie ist auch keine Beschreibung von Bedingungen, unter denen Schulen wieder in den Präsenzunterricht wechseln können.

Ihren praktischen Nutzen hat die S3-Leitlinie darin, dass sie dann, wenn bestimmte Entscheidungen anstehen, den Entscheidungsträgern wissenschaftlich fundierte Informationen dazu geben, was zu erwarten ist, wenn untersuchte Maßnahmen so eingesetzt werden, wie sie untersucht wurden.

Die Bewertung, welche Maßnahmen auf welche Weise praktikabel umsetzbar sind, kann ihrem Wesen nach nicht Gegenstand einer S3-Leitlinie sein.

Bedeutung der S3-Leitlinie für den vds

Mit der S3-Leitlinie liegt eine Bewertung der medizinischen Wirksamkeit unterschiedlicher Maßnahmen vor. Die sonderpädagogische Expertise des vds ist als eine Sichtweise in diese Bewertung eingeflossen. Es müssen nun – und das ist keine medizinische, sondern eine sonderpädagogische Aufgabe – weitere Schritte unternommen werden, damit besonders vulnerable Gruppen mit ihren spezifischen Bedürfnissen nicht aus dem Blick verloren werden. Die Aktivitäten sowohl des Bundesverbands als auch vor allem der Landesverbände im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass der vds dabei eine relevante Rolle spielt und mit seiner Expertise von den Entscheidungsträgern gehört wird.

Die Empfehlungen

Entscheidend sind nicht die Einzelmaßnahmen, sondern die aufeinander abgestimmte Umsetzung in Maßnahmenpaketen. Ausgangspunkt ist ein Standard-Maßnahmenpaket, das sich an den allgemein in der Bevölkerung geltenden AHA+L Regeln orientiert und das konkret Abstand, Hygiene, das Tragen einer angemessenen Maske und Lüften vorsieht.

Die Empfehlungen umfassen neun Fragestellungen: Reduktion der Schülerzahl im Präsenzunterricht, Tragen von Masken in Schulen, Infektionsschutz auf Schulwegen, Musik- und Sportunterricht, Umgang mit Verdachtsfällen und Quarantäne in den Klassen, Lüften in Schulen und Luftreinigung in Unterrichtsräumen. Schulschließungen wurde nicht behandelt.

Die Evidenz

Die Empfehlungen beruhen auf einer Gesamtschau der aktuell verfügbaren Studien zur Wirksamkeit der entsprechenden Maßnahmen. Allerdings sind dies zum größten Teil Modellierungsstudien, deren Ergebnisse nur eingeschränkt in den Schulalltag übertragbar sind. Neben dem Blick auf die gesundheitlichen Wirkungen von Maßnahmen wurden auch Kriterien zu Akzeptanz und gesundheitlicher Chancengleichheit, zu sozialen und ökologischen Folgen aber auch finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen und letztlich auch Machbarkeit berücksichtigt. Dieser umfassende Blick ermöglicht eine weitreichende Abwägung von Nutzen und Schaden aller Maßnahmen, Einschränkungen der Grundrechte wurden ebenfalls betrachtet.

Um sowohl die Wirksamkeit als auch unerwünschte Folgen der Maßnahmen zu erfassen, muss die Umsetzung wissenschaftlich begleitet werden. Dies trägt nicht nur dazu bei, die Evidenzlage stetig zu verbessern, sondern ermöglicht auch Kurskorrekturen.

David Scheer

————————–

Anmerkungen:

[1] In der 1962 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V., AWMF, sind derzeit 179 wissenschaftlich arbeitende medizinische Fachgesellschaften als Mitglieder und 3 assoziierte Gesellschaften organisiert.

[2] Lorenz, W. (1999). Was sind Leitlinnien? In Leitlinien für Diagnostik und Therapie, 1. https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Werkzeuge/Publikationen/rb1.pdf