Home | Alle Themen | Verband | Positionspapier Autismus Positionspapier Autismus Sonderpädagogischer Schwerpunkt Autismus-Spektrum Der Verband Sonderpädagogik e.V. (vds) vertritt die Überzeugung, dass alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die im Autismus-Spektrum leben, das Recht auf eine lebenslange inklusive Bildung und angemessene Unterstützung zur Bildungsteilhabe besitzen. Die Kernforderungen des vds umfassen Gerechte Bildungschancen Der Verband Sonderpädagogik e.V. setzt sich als Fachverband für eine inklusive Bildung ein, die allen Menschen unabhängig von ihrer individuellen Lebenssituation und unabhängig vom Bildungsort gerechte Bildungsteilhabechancen ermöglicht. Bezogen auf den Unterstützungsbedarf im Autismus-Spektrum bedeutet dies, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit ihrer neuro-diversen Lebenswirklichkeit als Individuen angenommen und ihnen angemessene, individuelle Zugänge zu Bildung ermöglicht werden. Dazu bedarf es einer fachlich kompetenten Aufgeschlossenheit und Empathie für die Kinder und Jugendlichen sowie deren Erziehungsberechtigten und für die erwachsenen Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer an allen Lernorten. Zu einer solchen Aufgeschlossenheit gehört die Aufklärung des gesamten personellen Umfeldes am Bildungsort, um eine Grundhaltung des Verständnisses gegenüber allen Menschen mit Autismus zu fördern. Stärkung der sonderpädagogischen Fachlichkeit Der vds teilt als Fachverband die Sichtweise von Autismus als ein Spektrum, das sich u.a. in der ICD 11 abbildet. Entsprechend haben Menschen im Autismus-Spektrum aufgrund ihrer individuellen Lebensbedingungen unterschiedlich ausgeprägte Schwierigkeiten, sich kulturell vermittelte Formen der sozialen Interaktion sowie des Lernens anzueignen. Schülerinnen und Schüler im Autismus-Spektrum benötigen entsprechend individuelle Lernzugänge und Unterstützungsangebote zur Bewältigung des schulischen Alltags, die sich sowohl von den Angeboten einer allgemeinen und berufsbildenden Pädagogik als auch von den etablierten sonderpädagogischen Fachrichtungen unterscheidet. Deshalb ist aus Sicht des Verbands Sonderpädagogik e.V. im aktuellen Bildungssystem zwingend ein eigenständiger sonderpädagogischer Schwerpunkt Autismus-Spektrum erforderlich und von allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen. Dies beinhaltet auch, dass allen Lernenden im Autismus-Spektrum, ihren Erziehungsberechtigten und Angehörigen sowie den am Bildungsprozess beteiligten professionellen Unterstützerinnen und Unterstützern ein gesichertes und auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes Beratungssystem für alle Bildungseinrichtungen zur Verfügung steht. Hierbei bedarf es einer engen und gesicherten multiprofessionellen Zusammenarbeit aller an der Unterstützung beteiligter Personen aus Bildung und Erziehung, Jugendhilfe, Gesundheitsdiensten und weiteren begleitenden Systemen. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Diagnostik, Unterrichts- und Unterstützungsangeboten Eine von der Kindertageseinrichtung bzw. Schule initiierte pädagogische Diagnostik bildet die Basis für eine qualitativ hochwertige Unterstützung. Diese beinhaltet die Einbeziehung der medizinischen Diagnostik sowie der Sichtweisen der am Entwicklungsprozess beteiligten Personen und Institutionen. Guter Unterricht nutzt die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams, ermöglicht bedürfnisorientierte Binnendifferenzierung und bündelt Ressourcen. Schülerinnen und Schüler im Autismus-Spektrum mit komplexen Beeinträchtigungen benötigen unbedingt in persönlichen Krisensituationen geeignete Bildungseinrichtungen mit der Möglichkeit der Krisenintervention und der Bildung in einem Sicherheit gebenden Setting. Ein Ausschluss aus schulischen Bildungseinrichtungen darf nicht erfolgen. Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sehr herausfordernden Verhaltensweisen zeigen, muss die Schule institutionsintern und mit Kooperationspartnern im Sozialraum sowie den Sorgeberechtigten einen Plan zur sicheren Teilhabe und einen Notfallplan entwickeln, umsetzen und regelmäßig evaluieren. Gute Bildung und Erziehung benötigen Beratung und Supervision sowie angemessene finanzielle und mediale Ausstattung. Klarheit über Möglichkeiten und Grenzen des individuellen Bildungsprozesses muss angestrebt werden. Gestaltung individueller Bildungswege und Leistungsbewertungen Den Auswirkungen der Neurodiversität gilt es stets durch eine umfassende Individualisierung in allen Schulformen und Schulstufen zu entsprechen. Die Entscheidung für einen bestimmten Bildungsgang orientiert sich unabhängig vom jeweiligen Bildungsort an dem kognitiven Potential und den adaptiven Fähigkeiten der Lernenden. Bildungsimpulse und Lernangebote erfordern eine große Bandbreite in Darbietung, Umfang, methodischer Aufarbeitung und Binnenstruktur bei gleichbleibenden Leistungsanforderungen. Im Sinne einer optimierten Passung von Individuum und Lerninhalt ist eine Vorgehensweise erforderlich, die jenseits vorgefertigter Rahmenfestlegungen eine Vielzahl öffnender und flexibilisierender Elemente enthält. Das pädagogische Handeln und die unterrichtlichen Angebote werden einerseits vom inhaltlichen Kern und andererseits von der Bedürfnislage des Individuums, weniger jedoch von formalisierten und uniformen Arbeitsbedingungen bestimmt. Das soziale Miteinander ist für die Lernenden im Autismus-Spektrum bewusst so zu gestalten, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe eröffnet wird. Dazu muss sich die jeweilige Bildungseinrichtung mit den verschiedenen Unterstützungs- und Beratungssystemen der Lernenden mit Autismus vernetzen und koordinieren. Zudem braucht es individuelle Vorgehensweisen, die als Nachteilsausgleich und methodisch-didaktische Merkmale dem aktuellen persönlichen Profil der Schülerin bzw. des Schülers optimal entsprechen. Dies kann zum Beispiel eine klare Visualisierung und Strukturierung bedeuten oder auch die adaptierte und individuell reflektierte Verwendung digitaler Medien. Jegliche Unterrichtsform, analog, digital oder hybrid, muss als hilfreiche Variante zur Verfügung stehen und in Passung mit den individuellen Voraussetzungen genutzt werden. Die Individualisierung und der jeweilige Nachteilsausgleich müssen ebenso bei den Abschlüssen des gewählten Bildungsganges Anwendung finden, um so berufliche Lebenswege mit guter Perspektive zu eröffnen. Geregelte, verbindliche und transparente Beratungsprozesse bei Übergängen Übergänge von einer Bildungsinstitution in die nächstfolgende stellen besondere Herausforderungen dar und können bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Autismus-Spektrum schwerwiegende Krisen auslösen. Daher setzt sich der vds dafür ein, eine zuverlässige fachliche Beratung und Begleitung in allen Übergangsphasengesetzlich zu verankern und institutionell abzusichern. Individuelle Beratungsangebote sind zu dokumentieren und damit für alle beteiligten Personen nachvollziehbar zu machen. Datenschutzrechtliche Vorgaben müssen so angepasst werden, dass alle beteiligten Institutionen in einen gesicherten Austausch kommen. Die Rechte und Wünsche der Sorgeberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen dabei stets erkannt und beachtet werden. Für den vds stehen die folgenden Übergangsbereiche im Fokus von der Elementar- in die Primarbildung von der Grundschule in die Sekundstufe I von der Sekundarstufe I in die berufliche Bildung bzw. in die Sekundarstufe II und die hochschulische Bildung sowie in die lebenslange Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sowie von einer Einrichtung zur anderen z.B. wegen Wohnortwechsel. Institutionen und Einrichtungen wie z.B. die Frühförderung, die Reha-Beratung der Arbeitsagentur oder die Jugend- und Eingliederungshilfe müssen mit in die jeweiligen Beratungs- und Begleitprozesse einbezogen werden. Gesamtgesellschaftliche und berufliche Teilhabe Der vds setzt sich für eine individuell ausgestaltete Bildung für alle Schülerinnen und Schüler im Autismus-Spektrum ein, so dass die Voraussetzungen für eine gelingende gesamtgesellschaftliche und berufliche Teilhabe geschaffen und sichergestellt werden. Deshalb fordert der vds eine qualifizierte, Autismus-spezifische, von der Kultusministerkonferenz koordinierte Lehr- und Fachkräfteaus-, -fort- und -weiterbildung in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.