Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf

bei tiefgreifenden Entwicklungsstörungen wie Lese-, Schreib- und Rechtschreibstörungen (LRS), Rechenstörungen (Dyskalkulie), Wahrnehmungsstörungen, Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS)

Der 30. September war wieder einmal der Tag der Legasthenie und Dyskalkulie.

Dieser Tag ist sicher wichtig, um auf die Notwendigkeit verbesserter Bildungschancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Lese-, Schreib- und Rechtschreibstörungen (LRS) sowie Rechenstörungen (Dyskalkulie) aufmerksam zu machen.

Aber der Verband Sonderpädagogik fordert weit mehr! Wir brauchen jeden Tag Aufmerksamkeit, individuelle Unterstützung und sichere Begleitung für alle Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen tiefgreifenden Entwicklungsstörungen wie beispielsweise LRS, Dyskalkulie, Wahrnehmungsstörungen oder Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS).

Wir müssen alle jungen Menschen dabei unterstützen, sich entsprechend ihren Begabungen, Fähigkeiten und Stärken entwickeln zu können. Dafür benötigen wir ein Bildungssystem, das den individuellen Bedarfen aller Schülerinnen und Schülern gerecht wird, damit sie eine erfolgreiche Schulzeit erleben können.

Das Bildungssystem in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland muss alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stärken – und die Kulturministerkonferenz (KMK) muss dafür Sorge tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Entwicklungsstörungen in allen Bundesländern angemessene Unterstützung erfahren. Sie sind eine große Gruppe in allen Schularten und müssen so begleitet werden, dass sie Erfolg erleben und ihre Kompetenzen gestärkt werden. Hierfür sind in allen Bildungsgängen und Schularten wirksame, bundesweit vergleichbare Nachteilsausgleiche erforderlich.

Ein zukunftsfähiges Bildungssystem sorgt für Chancengerechtigkeit für Alle und für gut ausgebildete und kompetente Fachkräfte. Die Potenziale aller jungen Menschen müssen gefördert werden. Deshalb müssen alle Schülerinnen und Schüler mit Entwicklungsstörungen mit einem angemessenen Nachteilsausgleich einen begabungsgerechten Bildungsweg gehen, einen qualifizierten Schulabschluss erreichen sowie anschließend eine Ausbildung oder ein Studium abschließen können.

Notwendige therapeutische Angebote müssen in Schule integriert, mit Unterrichtsangeboten verknüpft und durch die Krankenkassen ausreichend finanziert werden. Hierzu gehören die entsprechende Bereitstellung und Ausfinanzierung von lerntherapeutischen Angeboten.

Der Verband Sonderpädagogik fordert die KMK auf, sich der Themen Teilleistungsstörungen, Nachteilsausgleiche und Therapie anzunehmen, sich fachlich beraten zu lassen und für Vergleichbarkeit über die Bundesländer hinweg einzutreten.