Förderprogramm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung

Folgende Mitteilung der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) möchten wir hier mit Ihnen teilen. Für den Inhalt ist ausschließlich die DKJS verantwortlich:

“Im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona” wird die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) in der „Aktion Zukunft” ein Förderprogramm umsetzen. Mit diesem Programm möchten wir Kinder und Jugendliche unterstützen, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen. Dabei geht es um das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts. Wir wollen junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsbildung unterstützen, sie stärken sowie das soziale Lernen und die Bindungen von Kindern und Jugendlichen untereinander fördern.

Die DKJS wird hierfür einen Zukunftsfonds aufsetzen, über den Mittel für Angebote vor Ort beantragt werden können. Und dafür hoffen wir auf Ihr Mitmachen.

Förderbare Projekte können verschiedene Ansätze aufgreifen und sich an Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen richten. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:

  • Gemeinnützige Körperschaften: z.B. Vereine unter Vorlage eines aktuellen Nachweises der Gemeinnützigkeit
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts: z.B. kommunale Gebietskörperschaften (wie Gemeinden, Kreise) als Träger von Schulen, Kitas, Jugendclubs und anderen öffentlichen Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche

Weitere Informationen rund um das Förderprogramm wie Konzept, Strukturen und Fördermodalitäten möchten wir Ihnen am 29. Juni von 15 bis 16 Uhr in einer digitalen Infoveranstaltung vorstellen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 25. Juni unter folgendem Link:

https://eveeno.com/aktion_zukunft